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In jeder Sitzungswoche des Deutschen Bundestags werden Fragestunden mit einer Gesamtdauer von höchstens 180 Minuten durchgeführt.
- Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, für die Fragestunden einer Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten.
- Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, in jedem Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten.