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Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat am 19. Oktober 2011 einstimmig eine Erklärung zur menschenrechtlichen Situation im Iran verabschiedet und die Freilassungen des international angesehenen Menschenrechtsverteidigers Abdolfattah Soltani und des zum Christentum konvertierten Pastors Youcef Nadarkhani gefordert http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a17/presse/2011-10-19_gem_Erkl_Iran.pdf
Aufgrund der großen Sorge um die beiden Angeklagten, bin ich vom 3. Januar 2012 bis zum 7. Januar 2012 in den Iran gereist. Mein Hauptanliegen war, die beiden Inhaftierten zu besuchen und persönlich mit ihnen zu sprechen. Diese Bitte hatte ich vorab der Botschaft der Islamischen Republik Iran in Berlin mitgeteilt, sodass auch meine Gesprächspartner im Iran über meinen Wunsch informiert waren. Eine Zusicherung, die beiden Gefangenen zu sehen, habe ich vor meiner Abreise leider nicht erhalten, allerdings auch keine Absage.
Obwohl der Schwerpunkt meiner Reise Abdolfattah Soltani und Youcef Nadarkhani galt, habe ich Möglichkeiten gesucht, auch über andere Menschenrechtsangelegenheiten zu sprechen, obwohl mir bewusst war, dass ich weder Vertreter der Opposition noch eine vollkommen unabhängig agierende Zivilgesellschaft treffen konnte. Themen waren die Rolle der Frau in der iranischen Gesellschaft, der Schutz von Minderheiten im Iran und der Umgang mit Drogen.
Ich habe I. E. Frau Dr. Zohreh Elahian, Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte im iranischen Parlament (Majlis), S.E. Herrn Mohammad Mehdi Akhoundzadeh, stellvertretender Außenminister für rechtliche und internationale Angelegenheiten, S.E. Herrn Dr. Mohammad Javad Ardeshir Larijani, Menschenrechtsbeauftragter der iranischen Justiz und S. E. Herrn Dr. Seyed Shahabeddin Sadr, Vize-Sprecher des iranischen Parlaments, auf Abdolfattah Soltani und Youcef Nadarkhani angesprochen und auch die in Farsi übersetzte Gemeinsame Erklärung des Ausschusses übergeben. Weitere Gespräche habe ich mit Vertretern religiöser Minderheiten im iranischen Parlament, darunter S.E. Herrn Robert Beglarian (Vertreter der armenischen Minderheit), S. E. Herrn Yonaten Betkolia (Vertreter der assyrischen und chaldäischen Christen), S.E. Herrn Esfandyar Ekhtyari (Vertreter der Zoroastrier) und S.E. Herrn Siyamak Moreh-Sedeq (Vertreter der jüdischen Minderheit) geführt.
Auf zivilgesellschaftlicher, wenn auch von staatlicher Seite nicht ganz unabhängiger Ebene, habe ich I.E. Frau Dr. Elham Amindzadeh, die Vorsitzende des Menschenrechtszentrum an der Universität Teheran, I.E. Frau Maryam Mojtahed Zadeh, die Vize-Präsidentin der Islamischen Republik Iran und Vorsitzende des Zentrums für Frauen- und Familienangelegenheiten, I.E. Frau Shahla Habibi, die Leiterin des Netzwerkes iranischer Frauen-NGOs und Mitglieder der „Association for Defending Victims of Terrorism in the Middle East“ getroffen. Darüber hinaus hatte ich in der deutschen Botschaft Gelegenheit, mit Herrn Robert Doyle, Vertreter des UN-Flüchtlingshilfswerkes (UNHCR) im Iran und Herrn Mohamed El Muni Safieldin, Vertreter von UNICEF im Iran, zu sprechen.
Mein Dank gilt zunächst Frau Dr. Elahian, meiner Kollegin im Amt und gleichzeitigen Gastgeberin, die so freundlich war, mich in den Iran einzuladen und dann allen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die so freimütig es ging und so geduldig, wie ich es nicht erwartet hatte, auf meine Fragen und Stellungnahmen eingegangen sind. Mein Dank gilt auch und ganz besonders S. E. Herrn Botschafter Bernd Erbel und Herrn Jens-Christian Gädtke für die ausgezeichnete Vorbereitung und Betreuung meines Besuches.
1. Abdolfattah Soltani und Youcef Nadarkhani
Abdolfattah Soltani engagiert sich seit Jahren unter schwierigsten Bedingungen und hohem persönlichen Risiko für Menschenrechtsaktivisten, Oppositionelle und politische Gefangene im Iran. Gemeinsam mit der Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi hat er 2003 das Zentrum für Menschenrechtsverteidiger gegründet. Das Center for Human Rights Defenders hatte es sich zur Aufgabe gemacht, über Menschenrechtsverletzungen im Iran zu berichten, politische Gefangene kostenlos vor Gericht zu verteidigen und deren Angehörige zu unterstützen. Das Zentrum wurde im Dezember 2008 von den iranischen Behörden geschlossen. Abdolfattah Soltani leistet mit seiner Arbeit einen unschätzbaren Beitrag für den Schutz, die Förderung und die Umsetzung der Menschenrechte im Iran. Das habe ich gegenüber meinen Gesprächspartnern deutlich zum Ausdruck gebracht. Für sein Engagement erhielt Abdolfattah Soltani am 4. Oktober 2009 den Nürnberger Menschenrechtspreis. Den Preis konnte er nicht persönlich entgegen nehmen, da ihm die Ausreise verweigert wurde. Am 10. September 2011 wurde Soltani verhaftet. Dies ist bereits seine vierte Inhaftierung seit 2004. Anscheinend sollen durch seine Verhaftung auch andere Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen eingeschüchtert werden.
Der offenbar zum Christentum übergetretene Pastor Youcef Nadarkhani befindet sich seit dem 12. Oktober 2009 wegen seines Bekenntnisses zum christlichen Glauben in Haft. Medienberichten zufolge wurde er im Oktober 2010 wegen „Apostasie“ (Abfall vom Glauben) zum Tode verurteilt. Nach internationalen Protesten ließ die iranische Justiz jedoch verlauten, dass kein Todesurteil existiere und der Fall von dem zuständigen Gericht weiter untersucht werde. Ungeachtet dessen ist jedwede Art von Verfolgung aufgrund des Glaubens eine Verletzung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit.
Auf Abdolfattah Soltani und Youcef Nadarkhani angesprochen, äußerten Frau Dr. Elahian, die Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte im iranischen Parlament, und Herr Akhoundzadeh, stellvertretender Außenminister für rechtliche und internationale Angelegenheiten, die Hoffnung, einen regelmäßigen und institutionalisierten Menschenrechtsdialog zu beginnen, bei dem zu gegebenem Zeitpunkt auch Einzelfälle angesprochen werden könnten. Beide zeigten sich prinzipiell offen gegenüber meiner Sorge, verwiesen jedoch auf Herrn Dr. Larijani, der mir als Beauftragter für Menschenrechte in der iranischen Justiz über die beiden Fälle Auskunft geben könnte. Ich hatte den Eindruck, dass sie mit beiden Fällen vertraut waren. Herr Akhoundzadeh war bereits über die Gemeinsame Erklärung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe informiert und maß ihr besondere Bedeutung bei, da sie ein Ausdruck des Willen des deutschen Volkes sei.
Herr Dr. Larijani, Menschenrechtsbeauftragter der iranischen Justiz, war über beide Fälle gut informiert und teilte mit, dass der letzte Verhandlungstag gegen Abdolfattah Soltani im März 2012 stattfinden werde. Er ging nicht im Einzelnen auf die Vorwürfe gegen Abdolfattah Soltani ein, sondern behauptete, er habe seine Position als Rechtsanwalt für „andere Aktivitäten“ missbraucht. Es sei außerdem zu bezweifeln, ob Abdolfattah Soltani überhaupt ein Menschenrechtsverteidiger sei, dieser Begriff werde oft verwässert oder missbräuchlich benutzt. Auf mein Besuchsgesuch hin versprach Herr Dr. Larijani, sich mit dem zuständigen Richter in Verbindung zu setzen. Er wolle mich gegebenenfalls anrufen, was aber nicht erfolgte.
Menschenrechtsverteidiger sind wichtige Instrumente einer demokratischen und die Grundrechte achtenden Gesellschaft. An den Verdiensten Abdolfattah Soltanis für die Menschenrechte im Iran besteht kein Zweifel. Es ist besorgniserregend, dass er aufgrund seines Einsatzes für Menschenrechte nun bereits zum vierten Mal angeklagt ist. Es bleibt zu hoffen, dass Abdolfattah Soltani ein rechtsstaatliches Verfahren gewährt wird. Anlass zur Sorge gibt erstens, dass er kurz vor seiner eigenen Verhaftung die Verteidigung von Nasrin Sotoudeh übernommen hatte. Nasrin Sotoudeh, eine Kollegin von Abdolfattah Soltani, ist im Januar 2011 aufgrund ihrer Arbeit und Mitgliedschaft im Zentrum für Menschenrechtsverteidiger zu 11 Jahren Haft und 20 Jahren Berufsverbot verurteilt worden. Zweitens, hat der für Abdolfattah Soltani zuständige Richter, Pir Abbasi, bereits Nasrin Sotoudeh und den bekannten iranischen Regisseur Jafar Panahi zu langen Haftstrafen und Berufsverboten verurteilt. Drittens, sind die Vorwürfe gegen Abdolfattah Soltani offensichtlich politisch motiviert. Er ist wegen der „Errichtung des Zentrums für Menschenrechtsverteidiger“, „Kollaboration gegen die nationale Sicherheit“ und der „Annahme eines nicht legitimen Preises“ angeklagt. Letzteres bezieht sich anscheinend auf die Annahme des Nürnberger Menschenrechtspreises.
In Bezug auf Youcef Nadarkhani verwies Herr Dr. Larijani darauf, dass seit dem 32-jährigen Bestehen der Islamischen Republik Iran noch keine Person wegen Apostasie zum Tode verurteilt worden sei. Dies sei auch bei Youcef Nadarkhani nicht der Fall. Es hätten sich jedoch Eltern und Nachbarn über ihn beschwert, weil er ihre Kinder in christlicher Lehre unterrichten wolle. Sofern sie ihre Beschwerden fallen ließen, sei der Fall leicht zu handhaben. Für mich bleibt es dennoch sehr problematisch, dass Youcef Nadarkhani anscheinend doch wegen seiner Religion vor Gericht steht.
Mein Vorhaben, Abdolfattah Soltani und Youcef Nadarkhani persönlich zu treffen und in den jeweiligen Haftanstalten zu besuchen, hat sich trotz meiner wiederholt vorgetragenen Bitte also nicht realisieren lassen. Das bedauere ich. Ich hätte gerne persönlich mit ihnen über ihre Lage gesprochen, mich von ihrem Gesundheitszustand und den Haftbedingungen überzeugt und mir Ihre Sorgen, Nöte und Forderungen angehört. Schließlich geht es bei der Verletzung von Menschenrechten immer um Einzelschicksale. Menschenrechtspolitiker müssen sich immer auf die Seite der Einzelnen, Schwachen, Bedrohten und möglichen Opfer von Menschenrechtsverletzungen stellen.
Der Iran selbst hätte meines Erachtens auch ein Interesse daran haben müssen, mir den Zugang zu den beiden Angeklagten zu ermöglichen. In einem Staat, der stolz darauf ist, dass er die Würde des Menschen hoch hält und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unterzeichnet und ratifiziert hat, hätte es kein Problem sein dürfen, zwei Inhaftierte zu besuchen. So bleibe ich trotz oder gerade wegen meiner Reise in den Iran weiterhin besorgt um die Situation von Abdolfattah Soltani und Youcef Nadarkhani.
Auch der Eindruck, dass es sich mindestens bei Abdolfattah Soltani um einen politischen Gefangenen handelt, hat sich durch meine Reise bestätigt. Mit der Gründung des Zentrums für Menschenrechtsverteidiger im Iran hat er meines Erachtens einen wichtigen Beitrag für die Menschenrechte geleistet. Youcef Nadarkhani ist offenbar wegen seines Christseins und der Ausübung seiner Religion in Haft. Damit verletzt der Iran seine national und international eingegangenen menschenrechtlichen Verpflichtungen, die die Achtung der Religionsfreiheit garantieren sollen. Art. 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte schließt die freie Lehre der Religion ausdrücklich ein.
2. Menschenrechtsdialog
Während der Gespräche mit Frau Dr. Elahian, Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte im iranischen Parlament, und Herrn Akhoundzadeh, stellvertretender Außenminister für rechtliche und internationale Angelegenheiten, kam der Wunsch der iranischen Regierung zum Ausdruck, einen regelmäßigen und institutionalisierten Menschenrechtsdialog zwischen dem Iran und Deutschland zu beginnen. Frau Dr. Elahian betonte ihr Interesse an einem verstärkten Austausch im Bereich der Menschenrechte und bekräftigte, dass man auf iranischer Seite bereit sei, auch Kritik von außen zu hören.
Herr Akhoundzadeh betrachtete meinen Besuch als einen ersten Schritt in Richtung auf eine Annäherung im menschenrechtlichen Bereich. Er verwies auf die bereits bestehenden Menschenrechtsdialoge mit der Europäischen Union, Norwegen, Dänemark, Japan und der Schweiz. Insbesondere in schwierigen Zeiten sei es wichtig, gegenseitiges Verständnis zu entwickeln und Themen zu finden, an denen ein gemeinsames Interesse besteht. Unterschiedliche Ansichten sollten einen Dialog nicht behindern.
Ich bin überzeugt davon, dass ein intensiverer Austausch zwischen islamischen und nicht-islamischen Menschenrechtlern der Sache der Menschenrechte dienlich sein kann. Ein globaler Schutz und eine Stärkung der Menschenrechte kann nur in Zusammenarbeit und im Dialog mit anderen Staaten und Regionen der Welt gewährleistet werden. Daher stimme ich mit Frau Dr. Elahian und Herrn Akhoundzadeh darin überein, den Fokus solcher Gespräche zunächst auf Gemeinsamkeiten zu legen, um eine Grundlage für einen Gedankenaustausch und eine weiterführende Diskussion zu erhalten. So könnte ein konstruktiver Dialog über den Schutz der Menschenrechte geführt werden.
Prinzipiell begrüße ich daher einen Menschenrechtsdialog zwischen Vertretern unterschiedlicher Institutionen der deutschen Gesellschaft und der Islamischen Republik Iran. Ich habe zu bedenken gegeben, dass ich kein Mitglied der Regierung bin und daher einen solchen Dialog allein nicht initiieren kann. Um einen Menschenrechtsdialog erfolgreich zu gestalten, müssen meines Erachtens jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein: Erstens darf er Einzelschicksale nicht ausblenden. Bei Menschenrechten geht es immer um die Rechte Einzelner. Unser Umgang mit Menschenrechten zeigt sich immer daran, wie wir mit Menschenrechtsverletzungen umgehen. Zweitens sollte der Menschenrechtsdialog explizit für die Zivilgesellschaft, NGOs und Universitäten beider Seiten offen sein. Drittens sollte Kritik auf beiden Seiten offen angesprochen und auch angenommen werden. Hierzu gehört auch, die Berichte der Vereinten Nationen und die darin enthaltenen Empfehlungen in den Dialog einzubeziehen.
3. Rolle der Frau in der iranischen Gesellschaft
Zu den wohl interessantesten weil relativ offen und aufgeschlossen geführten Gesprächen zählten die Termine mit Frau Mojtahed Zadeh, der Vize-Präsidentin der Islamischen Republik Iran und Vorsitzende des Zentrums für Frauen- und Familienangelegenheiten, und mit Frau Shahla Habibi, der ehemaligen Vize-Präsidentin und Leiterin des Netzwerkes iranischer Frauen-NGOs.
Frau Mojtahed Zadeh beschrieb, dass sich die Stellung der Frau im Iran in den vergangenen Jahren enorm verbessert habe. Auf staatlicher Ebene gebe es derzeit eine Ministerin (Gesundheit) und zwei Vize-Präsidentinnen. 60 Prozent der Studienabsolventen seien weiblich. Mit speziellen Krediten für Frauen, würden diese ermutigt eigene Existenzen zu gründen. So würden Frauen im Iran heute Unternehmen leiten und Arbeitsplätze schaffen.
Das von Frau Habibi geleitete Netzwerk umfasst über 150 Frauen-NGOs, die in sämtlichen Regionen des Landes vertreten und in unterschiedlichen Bereichen, insbesondere der Wohlfahrt engagiert, jedoch nicht politisch aktiv sind. Das Netzwerk habe einen Konsultativstatus bei den Vereinten Nationen. Dieses Jahr werde das Netzwerk mit einer Delegation nach New York reisen, um an einer Sitzung der VN-Frauenrechtskommission teilzunehmen, in der Iran derzeit einen Sitz hat. Die Rolle der Frauen im Iran würde sich vor allem dadurch ändern, dass die Bildung sowie die Beschäftigung der Frauen steige und die Zahl der Kinder sinke. Diese Dynamik werde im Iran nicht von einer kleinen Elite im Land getragen, sondern von der Mehrheit der Frauen. Nicht umsonst habe der VN Sonderberichterstatter für Menschenrechte im Iran, Dr. Ahmed Shaheed, mehrmals betont, dass iranische Frauen eine Vorreiterrolle in der Region übernähmen. Daher sei es besonders bedauerlich, dass der gewachsene Stellenwert der Frau im Iran im Ausland nicht wahrgenommen werde und Bekleidungsvorschriften für Frauen im Iran im Ausland als Hindernis für die gesellschaftliche Teilhabe der Frauen an der Gesellschaft gelte. Das Gegenteil sei der Fall.
Die Gespräche machen mir deutlich, dass die Stellung der Frau in der iranischen Gesellschaft einem grundsätzlichen Wandel unterzogen ist: Iranische Frauen bekommen im Durchschnitt nur noch 1,4 Kinder, und mit ihrem steigenden Bildungsgrad erhöht sich die Beschäftigung. Damit wächst auch die gesellschaftliche Verantwortung der Frauen im Iran. Noch scheint die iranische Regierung keine angemessene Antwort darauf gefunden zu haben, wie sie auf den Andrang gut ausgebildeter Frauen auf den Arbeitsmark reagieren soll. Außerdem steht die Position der Regierung, die Erhaltung der Familie als gesellschaftliche Hauptaufgabe der Frau zu begreifen, im Widerspruch zu den realen Entwicklungen im Iran. Es ist mir unverständlich, warum lediglich die Frauen für die Stärkung der Familie zuständig sein sollen und nicht auch die Männer. Die geringeren Beschäftigungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen werden meines Erachtens schon mittelfristig zu sozialen Spannungen führen. Grundsätzlich kann dieser Dynamik nicht nur mit institutionellen Maßnahmen begegnet werden. Es bedarf einer gesellschaftlichen Bewegung, die hinter diesem Wandel steht und ihn unterstützt. Ob es die schon gibt und wie sie sich manifestiert, habe ich nicht erfahren. Der traditionelle Kleidungsstil der Frauen sollte im Ausland nicht dazu führen, den wachsenden Stellenwert der Frauen im Iran zu übersehen bzw. zu unterschätzen.
4. Minderheitenschutz
Die Vertreter der armenischen, assyrischen, zoroastrischen und jüdischen Minderheiten im Parlament betonten, dass sie ihre Rechte ungehindert ausleben könnten und nicht verfolgt seien. Wenn in Europa über religiöse Minderheiten im Iran diskutiert werde, solle berücksichtigt werden, dass diese im Iran in Freiheit leben. Herr Moreh-Sedeq betonte, dass die jüdische Gemeinschaft ein gutes Verhältnis zur Regierung und zu Staatspräsident Mahmud Ahmedinedschad pflege. Seine Äußerungen seien anti-israelisch, aber nicht als anti-semitisch zu verstehen. Er gab auch zu bedenken, dass der Antisemitismus ein westliches Phänomen sei und nicht ein orientalisches. Während in Europa die Juden im Mittelalter verfolgt worden seien, hätten sie zur selben Zeit im Nahen und Mittleren Osten eine Blütezeit erfahren.
Nach iranischer Verfassung mögen religiöse Minderheiten zwar gleichgestellt sein, de facto werden sie jedoch noch in vielerlei Hinsicht diskriminiert. So haben Angehörige religiöser Minderheiten beispielsweise keinerlei Möglichkeiten, in Ministerien zu arbeiten oder gar Regierungsposten zu bekleiden. Die im Iran eingeschränkte Ausübung und sogar Verletzung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit bleibt manifest. Zu Bedenken geben auch die Äußerungen von Herrn Betkolia, dass die christliche Gemeinschaft im Iran gelernt habe, keine Gegenreaktionen der Mehrheitsbevölkerung zu erzeugen. Beachtlich ist das hohe Maß an Integration ethnischer Minderheiten im Iran. Gesellschaftliche Konflikte zwischen den verschiedenen Ethnien gibt es offenbar nicht, alle begreifen sich zunächst und zuvörderst als Iraner.
Im Iran leben immer noch über eine Millionen afghanische Flüchtlinge, viele seit über 30 Jahren. Frau Mojtahed Zadeh, Vize-Präsidentin der Islamischen Republik Iran, unterstrich, dass Flüchtlinge im Iran wie Gäste behandelt werden würden. Dies sei in Deutschland ihrer Kenntnis nach anders. Herr Doyle, Vertreter des UN-Flüchtlingshilfswerkes (UNHCR) im Iran, bestätigte das gute Verhältnis mit der Regierung. So habe sich Staatspräsident Mahmud Ahmedinedschad beispielsweise für ein Gesetz eingesetzt, dass den legalen Schulbesuch von nicht registrierten Flüchtlingskindern ermögliche, ein Recht, das zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland nicht existiert.
5. Umgang mit Drogen
Da der Iran eine 800 km lange Grenze mit Afghanistan teilt, hat der Kampf gegen Drogen im Iran eine besondere Bedeutung. Frau Dr. Elahian, Herr Akhoundzadeh und Herr Dr. Larijani bedauerten, dass die internationale Gemeinschaft die bedeutende Rolle Irans im Kampf gegen Drogen nicht ausreichend anerkenne. Auch im Iran hat man erkannt, dass die repressive Drogenpolitik den Konsumenten gegenüber nicht erfolgreich ist. So würden Drogensüchtige im Iran nun psychologisch und medizinisch betreut und nicht mehr bestraft. Herr Dr. Larijani arbeite momentan an einem Gesetzentwurf der die Todesstrafe für Drogendelikte abschaffen soll.
Der Iran hat mit der Entkriminalisierung von Drogensüchtigen einen außergewöhnlichen, wenn auch längst überfälligen Politikwandel vollzogen. Angesichts der Tatsache, dass sich 74 Prozent der Todesurteile im Iran gegen Drogendealer richten, würden durch den von Herrn Dr. Larijani erwähnten Gesetzesentwurf viele Menschenleben gerettet werden.
6. Empfehlungen
Nach der Reise in den Iran, bleiben die in der Gemeinsamen Erklärung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe enthaltenen Forderungen an die iranische Regierung bestehen: Die sofortige Freilassung von Abdolfattah Soltani und Youcef Nadarkhani. Jedes Gerichtsverfahren muss die rechtsstaatlichen Garantien der Angeklagten gewährleisten. Zu den Gerichtsverfahren gegen Abdolfattah Soltani und Youcef Nadarkhani sollten internationale Beobachter zugelassen werden. So sollte beispielsweise der Rote Halbmond oder die Vereinten Nationen Zugang zu Abdolfattah Soltani und Youcef Nadarkhani erhalten. Die in der iranischen Verfassung und in den vom Iran ratifizierten internationalen Menschenrechtskonventionen enthaltenen Grundrechte, sollten im Iran geachtet, geschützt und gefördert werden, insbesondere das Folterverbot, rechtsstaatliche Gerichtsverfahren, das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit und das Menschenrecht auf Religionsfreiheit. Der vom Iran gewünschte Menschenrechtsdialog mit Deutschland sollte explizit für die Zivilgesellschaft geöffnet werden. Prinzipiell sollten NGOs im Iran unterstützt werden, wobei ihre Unabhängigkeit gewährleistet bleiben muss. Um das Menschenrecht auf Leben und Gesundheit zu achten, sollte die iranische Regierung nicht nur für Drogendelikte die Todesstrafe abschaffen.
Ob sich mein Besuch im Iran letztlich positiv auf die Situation von Abdolfattah Soltani und Youcef Nadarkhani ausgewirkt hat, kann ich nicht beurteilen. Dennoch plädiere ich an die Bundesregierung, den deutschen Bundestag, die Zivilgesellschaft in Deutschland, NGOs und Medien in ihrer Aufmerksamkeit auf Menschenrechtsverletzungen im Iran nicht nachzulassen. Die Bundesregierung sollte dem Wunsch der iranischen Regierung nach einem institutionalisierten Menschenrechtsdialog gegenüber offen sein und Wege der Zusammenarbeit in Bereichen suchen, wo gemeinsame Interessen bestehen. Der Iran spielt im Hinblick auf Afghanistan eine konstruktive und stabilisierende Rolle, die in der internationalen Gemeinschaft mehr Anerkennung verdient. Auch im Bereich der Drogenpolitik sollte eine verstärkte Diskussion in Erwägung gezogen werden. Das UNHCR im Iran verdient weiterhin die Unterstützung der Bundesregierung. Die während des Besuches hergestellten Kontakte, insbesondere mit Frau Habibi, sollten gehalten und gepflegt werden. Menschenrechtsverteidiger verdienen die uneingeschränkte Unterstützung der Bundesregierung und sollten notfalls auch Schutz in Deutschland finden.