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Anlässlich der teils fehlerhaft, teils unrichtig dargelegten Aussagen von Tom Koenigs, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, in den iranischen Staatsmedien, erklärt er:
Ich bedaure die von iranischen Staatsmedien verbreiteten Nachrichten, da sie für unnötige Verstimmung auf beiden Seiten sorgen. Während meiner Reise in den Iran vom 3. Januar 2012 bis zum 7. Januar 2012 habe ich versucht Gemeinsamkeiten zu finden und Missverständnisse auszuräumen. Ich war daher froh, dass meine Ansichten Interesse bei meinen unterschiedlichen Gesprächspartnern gefunden haben. Umso enttäuschter bin ich dementsprechend über die angeschlagene Rhetorik der staatlichen Nachrichtenagenturen, da sie die Positionen in überflüssiger Weise verschärfen.
Aufgrund der teils fehlerhaften, teils unrichtigen Darstellung meiner Aussagen, fühle ich mich deshalb verpflichtet, Stellung zu beziehen:
Erstens, als Menschenrechtsaktivist trete ich für die universelle Anerkennung der Menschenrechte ein. Menschenrechte sind unteilbar und universell anwendbar. Sie sind Rechte, die jedem Menschen unabhängig von seiner Stellung in Staat, Gesellschaft, Familie, Beruf, Religion und Kultur durch die Geburt als Mensch zustehen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist deshalb ein Meilenstein in der Entwicklung des internationalen Rechts, weil sie universell ist und als solche von der Völkergemeinschaft ausgearbeitet und verabschiedet worden ist. Erstmals wurde der Mensch, jeder Mensch, von einem Objekt des klassischen Völkerrechts zu einem Subjekt mit Rechten und Pflichten erhoben. Daher läuft die Kritik an der Universalität der Menschenrechte sowie eine "interessensgeleitete Menschenrechtspolitik" der Menschenrechtsidee selbst und dem internationalen Menschenrechtsschutz zuwider. Genau aus diesem Grund haben 171 Staaten am 25. Juni 1993 auf der zweiten UN Weltkonferenz über Menschenrechte die "Wiener Deklaration" verabschiedet, in der die Universalität und wechselseitige Verbundenheit aller Menschenrechte von allen Staaten für alle Menschen nochmals bekräftig wurde.
Zweitens, den haarsträubenden Behauptungen von Herrn Mohammad Javad Ardeshir Larijani (Sonderbeauftragter für Menschenrechtsangelegenheiten in der Judikative), Homosexualität sei eine Krankheit, habe ich bereits während unseres Gespräches klar und deutlich widersprochen. Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten. Die sexuelle Identität ist Teil der Würde und des Daseins eines Menschen und darf nicht als Grundlage für Diskriminierung dienen. Menschen aller sexueller Orientierung und geschlechtlichen Identitäten haben Anspruch auf den uneingeschränkten Genuss aller Menschenrechte. Die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen im Iran verletzt daher alle bestehenden Menschenrechtsnormen.
Drittens, bin ich überzeugt davon, dass ein intensiverer Austausch zwischen sogenannten westlichen und islamischen Menschenrechtlern der Sache der Menschenrechte nur dienlich sein kann. Ein globaler Schutz und eine Stärkung der Menschenrechte kann nur in Zusammenarbeit und im Dialog mit anderen Staaten und Regionen der Welt gewährleistet und garantiert werden. Daher ist es richtig, den Fokus auf Gemeinsamkeiten zu legen, um eine Grundlage für einen Gedankenaustausch und eine weiterführende Diskussion zu erhalten. Auf dieser Basis kann ein konstruktiver Dialog über den Schutz der Menschenrechte geführt werden.